
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eine Besonderheit der Studienplatzklage im Fach Tiermedizin ist die sehr begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Tatsächlich bieten nur 5 der bundesweit staatlichen Universitäten Studienplätze im Fach Tiermedizin an. Darüber hinaus kann man sich in diesem Studiengang nur zum Wintersemester bewerben, weshalb eine Studienplatzklage für die Zulassung in das 1. Fachsemester auch nur einmal im Jahr möglich ist. Der Studiengang wird nur an den folgenden Hochschulen angeboten:
Auch im Studiengang Tiermedizin hat der sog. außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen. Auch die Formanfordernisse unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige der Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Es ist empfehlenswert sich bereits im Bewerbungsverfahren des Studienganges Tiermedizin ausführlich über das Verfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen, da die Bewerbungen und die Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Tiermedizin. Gern können Sie sich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Wenn Sie uns kontaktieren möchten und vorab wissen wollen, was wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!
Im Studiengang Tiermedizin werden die Studienplätze wie folgt vergeben:
In der Vorabquote werden Studienplätze an Härtefälle, AusländerInnen und ZweitstudienbewerberInnen vergeben.
Nach Abzug der Vorabquote werden 30% der Studienplätze an die Abiturbestenquote vergeben. Die Auswahlgrenze wird hierbei als NC bezeichnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine feste, durch die Hochschule bestimmte Grenze, sondern um die Durchschnittsnote der/ die zuletzt zugelassenen BewerberIn.
Im Studiengang Tiermedizin werden 10 % der Studienplätze über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hauptsächlich wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
Im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden im Studiengang Tiermedizin 60 % der Studienplätze vergeben. Die Hochschulen berücksichtigen in diesem Verfahren neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung hauptsächlich eine oder mehrere der folgenden Kriterien:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
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