
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Studiengang Psychologie erfreut sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. Auch im Studiengang Psychologie hat der sog. außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen. Auch die Formanfordernisse unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige der Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Es ist empfehlenswert sich bereits im Bewerbungsverfahren des Studienganges Psychologie ausführlich über das Verfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen, da die Bewerbungen und die Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen. Neben der Abiturnote sind im Bewerbungsverfahren inzwischen Motivationsschreiben, Interviews bzw. Aufnahmegespräch und ein Studieneignungstest relevant geworden.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Psychologie. Gern können Sie sich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Wenn Sie uns kontaktieren möchten und vorab wissen wollen, was wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!
Jetzt Kontakt aufnehmenErteilt werden kann ein Mandat telefonisch oder in unseren Büroräumen in Hamburg. Sämtliche erforderlichen Unterlagen können wir Ihnen per Post oder E-Mail zusenden. Grundsätzlich stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt.
Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.
Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.
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