
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin erfreuen sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. In den Studiengängen hat der außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Wie bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen. Auch die Formanfordernisse unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige der Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die Studienorte aus, an denen Ihre Chancen im Klageverfahren am erfolgversprechendsten sind. Dabei halten wir nichts davon, nach dem „Gießkannen-Prinzip“ so viele Verfahren wie möglich zu führen. Gemeinsam erstellen wir mit Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche eine Reihenfolge der Universitätsstandorte, an denen die Erfolgsaussichten für Sie am größten sind. Ob Sie dann nur an einem Ort eine Studienplatzklage durchführen möchten oder aber durch weitere aussichtsreiche Orte Ihre Chancen erhöhen wollen, entscheiden wir gemeinsam in einem Gespräch. Sie haben von Anfang an, einen Überblick über die anfallenden Kosten.
Ebenfalls Voraussetzung für eine Studienplatzklage in den Studiengängen Humanmedizin oder Zahnmedizin ist an einigen (wenigen) Standorten die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule und über die zusätzliche Eignungsquote und damit die Teilnahme an den Studieneignungstests. Dies ist jedoch nicht an allen Standorten der Fall und mit unserer Begleitung werden diese besonderen Voraussetzungen nicht für Sie zur Stolperfalle. Trotzdem ist es empfehlenswert sich bereits im Bewerbungsverfahren der Studiengänge ausführlich über das Verfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen, da die Bewerbungen und die Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen.
Eine Studienplatzklage in das höhere Fachsemester kommt in Humanmedizin insbesondere dann in Betracht, wenn Sie bereits das Studium im Ausland angefangen haben und z.B. für den klinischen Abschnitt nach Deutschland zurückkehren wollen. Außerdem kommt eine solche Klage in Betracht, wenn Sie bereits in Deutschland anrechenbare Leistungen in Humanmedizin erworben haben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie in einer ersten Studienplatzklage lediglich ein Teilstudienplatz erhalten haben. In dieser Situation werden wir Ihnen helfen, Sie in ein höheres Fachsemester bzw. in den klinischen Teil der Ausbildung „einzuklagen“. Die Chancen einer Klage in das höhere Fachsemester sind grundsätzlich etwas größer, als diejenigen einer Klage in das erste Fachsemester.
Eine Besonderheit der Bewerbung in das höhere Fachsemester stellt es dar, dass hier nicht die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zuständig ist. Vielmehr ist die Bewerbung direkt an die jeweilige Hochschule zu richten. Die genauen Erfolgsaussichten sowie die Auswahl der Universitäten hängen hier allerdings von zahlreichen Faktoren ab, die pauschal kaum beurteilt werden können. So kommt es zunächst darauf an, in welchem Umfang Ihnen Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden. Hiervon hängt es dann ab, in welches höhere Fachsemester eine Studienplatzklage möglich ist. So ist es durchaus möglich, dass eine Klage in das zweite Fachsemester im Einzelfall aussichtsreicher als eine solche in das dritte Fachsemester ist. Von Bedeutung ist natürlich auch, ob Sie besondere Ortswünsche haben oder jedenfalls nicht im gesamten Bundesgebiet klagen wollen. Außerdem ist von großer Bedeutung, wo Sie sich beworben haben.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. Gern können Sie sich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Wenn Sie uns kontaktieren möchten und vorab wissen wollen, was wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!
In den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin werden die Studienplätze wie folgt vergeben:
In der Vorabquote werden Studienplätze an Härtefälle, AusländerInnen und ZweitstudienbewerberInnen vergeben. Weitere Informationen zu der Bewerbung von ZweitstudienbewerberInnen und Sonderanträgen finden Sie hier. Besonderheiten bezüglich der Klageverfahren finden Sie hier.
Nach Abzug der Vorabquote werden 30% der Studienplätze an die Abiturbestenquote vergeben. Die Auswahlgrenze wird hierbei als NC bezeichnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine feste, durch die Hochschule bestimmte Grenze, sondern um die Durchschnittsnote der/die zuletzt zugelassenen BewerberIn.
In dem Studiengang Humanmedizin werden 10 % der Studienplätze über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hauptsächlich wird jedoch nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
Im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin 60 % der Studienplätze vergeben. Die Hochschulen berücksichtigen in diesem Verfahren neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung hauptsächlich eine oder mehrere der folgenden Kriterien:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
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