
Alexander Münch LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Studiengang Pharmazie gehört zu den medizinischen Studiengängen und erfreut sich seit langer Zeit großer Beliebtheit. Da der Studiengang derzeit an nur 22 Hochschulen angeboten wird, besteht zu jedem Semesterstart ein Konkurrenzkampf um die wenigen und beliebten Studienplätze. Auch im Studiengang Pharmazie hat der sog. außerkapazitäre Antrag besondere Bedeutung. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen. Auch die Formanfordernisse unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Einige der Anträge müssen über das Online-Bewerbungsportal, andere über die Website und wieder andere schriftlich per Post eingereicht werden. In dem Dschungel aus Verfahrensvorschriften kann es schnell zu einem Formfehler kommen, der den Erfolg einer Studienplatzklage gefährdet. Damit dies nicht geschieht, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Ebenfalls Voraussetzung für eine Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie ist an einigen (wenigen) Standorten die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschule und über die zusätzliche Eignungsquote und damit die Teilnahme an den Studieneignungstests. Dies ist jedoch nicht an allen Standorten der Fall und mit unserer Begleitung werden diese besonderen Voraussetzungen nicht für Sie zur Stolperfalle. Trotzdem ist es empfehlenswert sich bereits im Bewerbungsverfahren des Studienganges Pharmazie ausführlich über das Bewerbungsverfahren zu informieren, um sich die besten Chancen zu verschaffen, da die Bewerbungen und die Studienplätze seit Jahren weit auseinanderfallen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Pharmazie. Gern können Sie sich über den Ablauf des Verfahrens sowie die Kosten informieren. Wenn Sie uns kontaktieren möchten und vorab wissen wollen, was wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier weitere Informationen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!
Im Studiengang Pharmazie werden die Studienplätze wie folgt vergeben:
In der Vorabquote werden Studienplätze an Härtefälle, AusländerInnen und ZweitstudienbewerberInnen vergeben.
Nach Abzug der Vorabquote werden 30% der Studienplätze an die Abiturbestenquote vergeben. Die Auswahlgrenze wird hierbei als NC bezeichnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine feste, durch die Hochschule bestimmte Grenze, sondern um die Durchschnittsnote der/ die zuletzt zugelassenen BewerberIn.
Im Studiengang Pharmazie werden 10 % der Studienplätze über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. Im Studiengang Pharmazie kann in der ZEQ die Note der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt werden. Hauptsächlich wird jedoch nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
Im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) werden im Studiengang Pharmazie 60 % der Studienplätze vergeben. Die Hochschulen berücksichtigen in diesem Verfahren neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung hauptsächlich eine oder mehrere der folgenden Kriterien:
Die Hochschulen wählen die Kriterien und die jeweilige Gewichtung der Kriterien aus. Hochschulstart bietet eine Übersicht über die Anwendung und Gewichtung der Kriterien.
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