HANSEN & MÜNCH RECHTSANWÄLTE Kanzlei für BILDUNGSRECHT & PRÜFUNGSRECHT

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Einzelne Studiengänge

Informationen zur Studienplatzklage
Was ist eine Studienplatzklage?

Was ist eigentlich eine „Studienplatzklage“ und warum gibt es dieses Verfahren? Um dies zu verstehen, muss man zunächst wissen, dass jeder Studienplatzbewerber, der im Besitz der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife ist, einen Anspruch auf Zugang zu seiner Wunschhochschule hat. Dieses Zugangsrecht bezieht sich nicht auf irgendeinen Studiengang, sondern auf den Studiengang, den Sie bzw. der Bewerber gerne belegen möchte. Der Anspruch auf Zugang zur Hochschule im Studiengang der Wahl ergibt sich aus Art. 12 des Grundgesetzes und ist damit ein sehr starker Rechtsanspruch. Wir helfen Ihnen dabei, diesen Anspruch gegenüber einer Hochschule oder Fachhochschule durchzusetzen.

Leider ist der Anspruch auf Zugang zu einer Hochschule aber nicht völlig unbegrenzt. Der Trend zu einem höheren Bildungsabschluss hat zur Folge, dass ein Engpass bei den Kapazitäten der Hochschulen entstand. Dies bedeutet, dass die Hochschule nur so viele Studierende aufnehmen muss, wie sie tatsächlich bewältigen kann. Letzteres hängt wiederrum davon ab, wieviel Geld und sonstige Mittel der Hochschule zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Studienplätze hängt daher insbesondere davon ab, wie viele Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter einem Studiengang zur Verfügung stehen und wie viele Lehrstunden von diesen angeboten werden können. Jährlich errechnen die Hochschulen für jeden Studiengang ihre Aufnahmekapazität. Der Vorgang dieser „Kapazitätsberechnung“ ist gesetzlich normiert und für die Hochschulen bindend.

Um nun das eigentliche Problem zu verstehen, muss man sich in die Situation der Hochschule hineinversetzen: Eine staatliche Hochschule bekommt grundsätzlich eine bestimmte Menge an Geld und sonstige Mittel vom jeweiligen Land zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld muss sie ihren laufenden Betrieb und insbesondere Forschung und Lehre finanzieren. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass ein Studienplatz in unterschiedlichen Studiengängen unterschiedlich viel Geld kostet. Im Verhältnis zu einem Studienplatz in den sog. „Bücherwissenschaft“ wie Jura ist ein Studienplatz für Humanwissenschaften relativ teuer.

Je mehr Studierende mit diesem festen Betrag betreut werden müssen, umso weniger Spielraum bleibt der Hochschule für anderweitige Projekte. Die Versuchung ist somit aus Sicht der Universität sehr groß, sich bei der „Kapazitätsberechnung“ künstlich „klein“ zu rechnen und weniger Studierende aufzunehmen, als es die finanziellen Mittel eigentlich erlauben. Diese Vorgehensweise ist nicht bloß ein problematischer Umgang mit Steuergeldern; vielmehr wird dem potenziellen Bewerber und somit Ihnen rechtswidrig ein Studienplatz vorenthalten. Tatsächlich ist es die vornehmste Aufgabe der Hochschule, möglichst vielen Studierenden durch die angebotene Lehre eine universitäre Ausbildung (Stichwort „Fachkräftemangel“ auch im akademischen Bereich) zu ermöglichen. Das Interesse der Abiturienten bzw. Studienbewerbern ist daher genau gegenteilig: Sie als Studienplatzbewerber haben ein starkes Interesse, dass die der Hochschule zur Verfügung stehenden Mittel so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Nur dies stellt sicher, dass möglichst alle Studienbewerber - und letztlich auch Sie - einen Studienplatz erhalten. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Universität durch korrekte „Kapazitätsberechnung“ die Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten nachweist. Im Ergebnis geht es hier auch um die Überprüfung einer effektiven Verwaltung.

Selbst wenn die Hochschule sich nicht künstlich „klein“ rechnet, kommt es häufig dazu, dass nicht jeder Bewerber einen Studienplatz erhalten kann. Insbesondere in den Studiengängen der Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie ist das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage sehr unausgeglichen. Diese Fächer wollen weit mehr Abiturienten studieren, als Plätze zur Verfügung stehen. In solchen Fällen kommt es zu einem Auswahlverfahren.

Bei diesem Auswahlverfahren spielt(e) insbesondere die Abiturnote, der so genannte Numerus clausus („NC“), eine große Rolle. Bei Medizin und Zahnmedizin kommen im sog. Auswahlverfahren der Hochschulen zudem auch Ergebnisse von speziellen Testverfahren aber auch Auswahlgespräche zur Anwendung.

Wenn Sie nun einen Ablehnungsbescheid von einer Hochschule oder der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) erhalten haben bzw. befürchten zu erhalten, so haben wir im Rahmen einer Studienplatzklage zwei Möglichkeiten Ihnen zu helfen:

1. Wir werden die „Kapazitätsberechnung“ der Universität nachvollziehen und überprüfen. Wir schauen dabei nach, ob die Universität sich zu Unrecht „klein“ gerechnet hat. Behauptet die Hochschule fälschlich, keine Studierenden mehr aufnehmen zu können, so wurden die betroffenen Bewerber - und damit auch Sie - rechtswidrig um ihren Studienplatz gebracht.

2. Wir werden die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens überprüfen. Sollte die Universität das Auswahlverfahren fehlerhaft durchgeführt haben, so kann es sein, dass ein anderer Studienplatzbewerber Ihnen zu Unrecht vorgezogen wurde. Auch die Korrektur dieses Fehlers kann dazu führen, dass ein abgelehnter Bewerber doch noch ein Studienplatz erhält. Neben den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind insbesondere die künstlerischen und musischen Studiengänge aber auch die Masterstudiengänge von rechtswidrig durchgeführten Auswahlverfahren öfters betroffen. Wir kennen die jeweilige Zulassungsordnung und können die Rechtmäßigkeit des durchgeführten Auswahlverfahrens überprüfen, um Ihnen doch noch ein Studium im Wunschstudiengang zu ermöglichen.

Durch diese Erklärung werden die Zusammenhänge bei einer Studienplatzklage verständlich. Wie Sie sehen, handelt es sich dabei weder um „Hexerei“ noch um etwas Unmoralisches. Jeder Abiturient hat einen, und zwar grundgesetzlich garantierten Anspruch auf einen Studienplatz. Wir überprüfen, ob die Universitäten Fehler gemacht haben und Ihnen der Studienplatz zu Unrecht verweigert wurde.

Wir kennen uns sowohl mit der „Kapazitätsberechnung“ als auch mit dem Auswahlverfahren genau aus und haben bundesweit große Erfahrung. Vertrauen Sie uns bei der Überprüfung der Vorgehensweise der Hochschulen.

Zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier mehr Informationen.

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende.

Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.


Unsere Erfolge und Neuigkeiten im
Bereich Studienplatzklagen

Studium im Studiengang Psychologie erreicht!
11 | 2024 - #Studienplatzklage #Studienplatz #Hamburg #Psychologie

Unsere Mandantin hat den Wunsch, Psychologie zu studieren. Sie wurde jedoch von ihrer Wunschuniversität in Hamburg abgelehnt. In einem gerichtlichen Eilverfahren konnte nun ein Studienplatz für sie erstritten werden. Nun kann das Studium begonnen werden und wir wünschen viel Erfolg!

Mit Erfolg zu einem Studienplatz – Rechtswissenschaften
8 | 2024 - #Studienplatzklage #Studienplatzklage #Zugangsvoraussetzungen #Rechtswissenschaften #Jura

Unsere Mandantin wurde von ihrer Wunschuniversität im Studiengang Rechtswissenschaften abgelehnt. Die Universität war überzeugt, dass nicht alle erforderlichen Unterlagen für die Bewerbung eingereicht wurden. Unsere Mandantin teilte jedoch mit, dass es zwar zu Problemen bei der Bewerbung gekommen ist, die erforderlichen Unterlagen jedoch hochgeladen wurden und ihr auch zunächst bestätigt wurde, dass sämtliche Unterlagen eingereicht wurden. Gegen den Ablehnungsbescheid wurde Klage erhoben und im Anschluss konnte eine Einigung erzielt werden. Das Studium kann daher pünktlich zum Semesterbeginn losgehen! Wir wünschen viel Erfolg!

#Studienplatzklage #Zahnmedizin #Studienplatz #Studienbeginn - 8 | 2024

Erfolgreich zum Studienplatz – Zahnmedizin


Unsere Mandantin hat sich einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin gewünscht. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht konnte ein Vergleich erzielt werden, durch den unsere Mandantin einen Studienplatz erhalten hat. Wir wünschen nun einen guten Studienstart!

Studienplatzklage
Studienplatzklage
11 | 2023 - #Studienplatzklage #Studienbeginn #Studienplatz #Politikwissenschaften

Studienplatz im Studiengang Politikwissenschaften


Unsere Mandantin hat sich zum wiederholten Mal für den Studiengang Politikwissenschaften beworben und hat leider erneut eine Ablehnung für das Wintersemester 2023/24 erhalten. Dieses Mal hat sie sich entschieden, Unterstützung zu suchen und ein Studienplatz einzuklagen. Mit Erfolg! Im gerichtlichen Verfahren wurde ihr ein Studienplatz angeboten, den sie angenommen hat. Wir wünschen eine aufregende und erfolgreiche Studienzeit!

#Studienplatzklage #Lehramt #Studienplatz #Studienbeginn #Vorlesungen - 11 | 2023

Erfolgreiche Studienplatzklage für zukünftige Lehrerin!


Unsere Mandantin möchte gerne Lehrerin für die Sekundarstufe I und II werden. Von der Universität Hamburg hat sie zunächst eine Ablehnung erhalten. Gemeinsam mit uns konnte in einem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen werden. Unsere Mandantin hat nun ein Studienplatz erhalten und konnte bereits ihre ersten Vorlesungen besuchen. Wir wünschen viel Erfolg für das Studium!

Studienplatzklage
Studienplatzklage
11 | 2023 - #Studienplatzklage #Studienplatz #Semester #WS2023/24 #Sonderpädagogik #Lehramt #Erziehungswissenschaften

Studienbeginn an der Uni Hamburg


Mit unserer Unterstützung hat unser Mandant einen Studienplatz an der Uni Hamburg im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik erhalten. Die Universität hatte die Zulassung unseres Mandanten zunächst abgelehnt. Durch ein gerichtliches Verfahren konnten wir erreichen, dass unserem Mandanten ein Studienplatz angeboten wurde. Nun wünschen wir ein erfolgreiches Studium und freuen uns, dass wir einem zukünftigen engagierten Lehrer helfen konnten.

#Studienplatzklage #Bewegungswissenschaften #Studienbeginn #UniHamburg #Studienplatz - 11 | 2023

Studienplatz im Studiengang Bewegungswissenschaften


Unser Mandant hat sich mit dem Wunsch an uns gewandt, einen Studienplatz im Studiengang Bewegungswissenschaften an der Universität Hamburg zu erhalten. Die Universität hat die Zulassung zunächst abgelehnt. Gemeinsam mit unserem Mandanten haben wir ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens konnte eine Einigung mit der Universität erzielt werden und unser Mandant hat den gewünschten Studienplatz erhalten. Wir wünschen eine schöne und erfolgreiche Studienzeit!

Studienplatzklage
Studienplatzklage
11 | 2023 - #Studienplatzklage #Bewerbung #uni-assist #Studienbeginn #Verkehrswesen

Erfolgreiche Bewerbung bei uni-assist


Unser Mandant hat eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben und wollte sich an einer Hochschule in Deutschland für den Studiengang Verkehrswesen bewerben. Uni-assist hat seine Bewerbung jedoch abgelehnt und daher nicht an die Hochschule weitergeleitet. Wir haben für unseren Mandanten eine Beschwerde eingelegt und konnten erreichen, dass uni-assist die Bewerbung an die Wunschhochschule weitergeleitet hat. Unser Mandant konnte nun bereits seine ersten Vorlesungen besuchen. Wir wünschen viel Erfolg im Studium.

#Studienplatzklage #Lehramt #Grundschule #Studienbeginn #Studienplatz - 10 | 2023

Erfolgreich zum Studienplatz - Lehramt an Grundschulen


Trotz Lehrermangels in Deutschland ist es jedes Jahr wieder ein Kampf einen Studienplatz in Hamburg für die Lehramtsstudiengänge zu erlangen. Im Rahmen einer Studienplatzklage konnten wir einen der begehrten Studienplätze für unseren Mandanten erstreiten. Der Wille und Kampfgeist haben sich ausgezahlt und das Studium im Studiengang – Lehramt an Grundschulen kann begonnen werden. Wir wünschen viel Erfolg!