Sie erreichen uns in unserer Kanzlei
Montag bis Freitag 09.00 - 18.00 Uhr

am Standort Hamburg:
Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg
Telefon: 040-325 071 47-0, info@kanzlei-hm.de

am Standort Berlin:
Warschauer Straße 32, 10243 Berlin
Telefon: 030-233 2267 90, info@kanzlei-hm.de

Beratung bedeutet für uns nicht nur rechtlichen Rat. Jedes Problem hat vielmehr einen individuellen Hintergrund. Ihr persönlicher Hintergrund ist für uns das Entscheidende. Wir nehmen uns Zeit und sind gerne für Sie da, wenn Sie Beratung und Hilfe suchen.

Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Tiermedizin

Eine Studienplatzklage im Fach Tiermedizin verläuft im Ablauf ähnlich wie eine Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin.

Eine Besonderheit der Studienplatzklage im Fach Tiermedizin ist die sehr begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Tatsächlich bieten nur 5 der bundesweit staatlichen Universitäten Studienplätze im Fach Tiermedizin an. Darüber hinaus kann man sich in diesem Studiengang nur zum Wintersemester bewerben, weshalb eine Studienplatzklage für die Zulassung in das 1. Fachsemester auch nur einmal im Jahr möglich ist. Hinzu kommt, dass ein Studienplatz im Fach Tiermedizin für die Universitäten sehr teuer ist. Es besteht somit ein großer Andrang auf die wenigen vorhandenen Plätze.

Besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage in Tiermedizin haben die sog. „außerkapazitären“ Anträge. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss bei jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen. Zudem werden teilweise besondere Formerfordernisse aufgestellt. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen.

Wir kennen die Chancen einer Studienplatzklage an den jeweiligen Studienorten und werden Ihnen bei der Auswahl der Orte behilflich sein.


image

Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt. Wir stehen Ihnen schnell zur Verfügung!

image

Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

image

Fachanwälte

Unsere Beratung umfasst das gesamte Öffentliche Recht. Unsere praxiserfahrenen Anwälte sind Fachanwälte im Verwaltungsrecht und ausgewiesene Fachleute in Teilgebieten des Verwaltungsrechts.

image

Bundesweit

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie bundesweit. Gerne können Sie uns Ihre Frage oder eine Nachricht zuschicken. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!