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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Psychologie

Eine Studienplatzklage im Fach Psychologie verläuft im Ablauf ähnlich wie eine Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage in Psychologie haben die sog. „außerkapazitären“ Anträge. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen. Zudem werden teilweise besondere Formerfordernisse aufgestellt. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen.

Eine Besonderheit der Studienplatzklage im Fach Psychologie ist die Durchführung der Bewerbung im sog. Dialogorientierten Serviceverfahren. Dies bedeutet, dass eine Bewerbung teilweise im Rahmen eines besonderen Verfahrens über das Portal „hoschschulstart.de“ und teilweise direkt über die Portale der jeweiligen Hochschule durchzuführen ist. Hier helfen wir Ihnen im Rahmen unserer Bewerbungsberatung. Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Fach Psychologie sind deutlich besser als in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Dies liegt unter anderem daran, dass das Verhältnis zwischen Antragstellern bzw. Klägern und Studienplätzen außerhalb der Kapazität relativ günstig ist. Auch die Bereitschaft zu einer Klage bei Bewerbern im Fach Psychologie ist noch nicht ganz so stark ausgeprägt. Wir werden Sie bei der Bewerbung unterstützen und dann mit Ihnen gemeinsam die aussichtsreichsten Studienorte für eine Studienplatzklage auswählen.


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