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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Pharmazie

Eine Studienplatzklage im Fach Pharmazie verläuft im Ablauf ähnlich wie eine Studienplatzklage in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage in Pharmazie haben die sog. „außerkapazitären“ Anträge. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen. Zudem werden teilweise besondere Formerfordernisse aufgestellt. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester, bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen.

Das Verhältnis zwischen Studienplätzen und Studienbewerbern in Pharmazie ist nicht ganz so ungünstig wie in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin. Aktuell bieten 22 Universitäten bundesweit den Studiengang an und versuchen den steigenden Bewerberzahlen gerecht zu werden. Aus diesem Grund sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hier deutlich höher. Um allerdings mit einer Studienplatzklage relativ sicher zu einem Studienplatz zu gelangen, ist auch hier eine Bewerbungsberatung von großer Bedeutung. Warum? Weil die Auswallkriterien in Pharmazie bislang nicht so stark in die Kritik des Bundesverfassungsgerichts geraten sind; d.h. die Hochschulen sind bislang nicht angehalten, einen schulnotenunabhängigen Ausgleich zur Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zu schaffen. Umso wichtiger ist es genau zu wissen, wie die jeweilige Praxis der Verwaltungsgerichte bei der Vergabe der Studienplätze im gerichtlichen Verfahren ist. Einige Gerichte wenden bei der Vergabe der „aufgedeckten“ Studienplätze erneut die Auswahlkriterien der Hochschule an, während andere Verwaltungsgerichte die Studienplätze verlosen. Wir kennen uns mit der jeweiligen Praxis aus und unterstützen Sie sowohl bei der Bewerbung über die hochschulstart.de als auch bei der Auswahl der Studienorte, an denen eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll.


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