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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Kosten einer Studienplatzklage

Die Kosten einer Studienplatzklage sind ein wichtiges Thema. Wir bemühen uns, die entstehenden Kosten für Sie möglichst transparent zu gestalten, um Ihnen so eine volle Kostenkontrolle zu ermöglichen. Selbstverständlich werden wir die Details der Kosten bei einer Mandatierung auch mit Ihnen persönlich besprechen. Dennoch möchten wir einige Grundsätze bereits an dieser Stelle erläutern.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine anwaltliche Tätigkeit entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch eine Honorarvereinbarung zu vergüten. Bei der Studienplatzklage haben wir uns für einen Mittelweg und somit für eine Kombination beider Möglichkeiten entschieden.

Unsere Bewerbungsberatung sowie das gesamte außergerichtliche Verfahren rechnen wir nach abschließenden mit Ihnen vereinbarten Pauschalgebühren ab. Damit wissen Sie ganz genau, was Sie für unsere Tätigkeit zahlen müssen. Diese Pauschalbeträge betreffen damit Beratungsleistungen und die sog. „außerkapazitären Anträge“. Insbesondere bei einer Studienplatzklage in Humanmedizin oder Zahnmedizin kann eine umfangreiche Bewerbungsberatung sowie das Stellen zahlreicher „außerkapazitärer“ Anträge notwendig werden. Nach unserer Überzeugung ist es nicht angemessen, diese Leistungen nach dem RVG abzurechnen. Insbesondere die gesetzlichen Gebühren für die zahlreichen Anträge können sich sehr schnell zu einem hohen Betrag summieren. Daher treffen wir mit Ihnen in diesem Bereich eine Honorarvereinbarung über einen gut nachvollziehbaren Pauschalbetrag.

Im gerichtlichen Verfahren schließen wir dagegen keine Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Hier ist es aus unserer Sicht angemessener, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Im Kern setzen sich die möglichen Gesamtkosten hier aus drei verschiedenen Elementen zusammen. Neben den Gebühren für unsere Tätigkeit entstehenden gerichtliche Gebühren sowie gegebenenfalls Gebühren für die Tätigkeit gegnerischer Anwälte. Wir setzen dabei grundsätzlich die gesetzlichen Mindestgebühren an. Wer diese Kosten zu tragen hat, entscheidet sich nach dem Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.

Vor einer Mandatierung werden wir unsere Pauschalgebühren im Detail mit Ihnen besprechen. Hier wird keine Frage offenbleiben und Sie werden genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens werden wir Ihnen dann auf Wunsch, eine möglichst präzise Kostenprognose erstellen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen bereits im Vorfeld sagen, ob mit einem Anwalt auf der Gegenseite zu rechnen ist. Nicht alle Hochschulen lassen sich anwaltlich vertreten, weshalb eine Studienplatzklage an solchen Orten nicht bloß kostengünstiger ist, sondern auch erfolgsversprechender sein könnte, da die Hochschule sich selbst vertritt und im Vergleich zu einem Experten im Hochschulrecht keine vertieften Kenntnisse im Hinblick auf die verwaltungsgerichtliche Praxis hat. Fragen Sie uns einfach danach.


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Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt. Wir stehen Ihnen schnell zur Verfügung!

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Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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