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Hansen & Münch Rechtsanwälte für
Studienplatzklagen in Medizin und Zahnmedizin

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin

Bewerbung in das erste Fachsemester

Der typische Fall einer Studienplatzklage in Humanmedizin oder Zahnmedizin ist die Bewerbung in das erste Fachsemester. Hier spielt es eine große Rolle, bereits die Bewerbung optimal zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie bei Ihrer Bewerbung eine optimale Auswahl der Universitäten vornehmen. Dabei können wir auch berücksichtigen, ob Sie sich bundesweit oder lediglich in Nord- bzw. Süddeutschland bewerben möchten. Wir kennen sämtliche Kriterien die von den Hochschulen im hochschuleigenen Auswahlverfahren angewandt werden. Außerdem verfolgen wir seit Jahren die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und kennen die jeweilige Entscheidungspraxis.

„Außerkapazitäre Anträge“

Besondere Bedeutung bei der Studienplatzklage in Medizin oder Zahnmedizin haben die sog. „außerkapazitären“ Anträge. Wie bereits bei der Erläuterung des Ablaufs einer Studienplatzklage dargestellt, setzt eine erfolgreiche Klage neben der normalen Bewerbung einen zusätzlichen „außerkapazitären“ Antrag voraus. Ein solcher Antrag muss an jeder Universität gestellt werden, an der eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Für diese Anträge gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Fristen; zudem gelten teilweise besondere Formerfordernisse. So muss in manchen Bundesländern der Antrag außerhalb der festgesetzten Kapazität bereits zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. zum 15. Juli für das Wintersemester gestellt werden. Dies bedeutet, dass Sie bereits gleichzeitig mit der Bewerbung einen solchen Antrag stellen müssen. Dies macht deutlich, warum eine frühzeitige Bewerbungsberatung gerade in Medizin und Zahnmedizin so wichtig ist. Aber auch wenn Sie uns erst nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheides durch die Stiftung für Hochschulzulassung mandatieren, können wir Ihnen zu einem Studienplatz in Medizin oder Zahnmedizin verhelfen. Durch unsere für Sie günstige Kostenregelung ist es unproblematisch möglich, an jeder in Betracht kommenden Hochschule die Fristen für die „außerkapazitären“ Anträge einzuhalten.

„Ablauf des Verfahrens“

Von besonderer Bedeutung ist dann die Auswahl der Studienorte, an denen eine Studienplatzklage durchgeführt werden soll. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die Studienorte aus, an denen Ihre Chancen im Klageverfahren am erfolgversprechendsten sind. Dabei halten wir nichts davon, nach dem „Gießkannen-Prinzip“ so viele Verfahren wie möglich zu führen. Entsprechend der Grundsätze unserer Bewerbungsberatung erstellen wir ein „Ranking“ bzw. eine Reihenfolge der Universitätsstandorte, an denen die Erfolgsaussichten für Sie am größten sind. Ob Sie dann nur an einem Ort eine Studienplatzklage durchführen möchten oder aber durch weitere aussichtsreiche Orte Ihre Chancen erhöhen wollen, entscheiden wir gemeinsam in einem Gespräch. Sie haben von Anfang an, einen Überblick über die anfallenden Kosten.

Die Studienplatzklage in Medizin oder Zahnmedizin läuft dann grundsätzlich so ab, wie jede andere Studienplatzklage auch. Selbstverständlich möchten Sie gerne wissen, wie lange eine Studienplatzklage in Medizin oder Zahnmedizin dauert. Tatsächlich ist eine Studienplatzklage keine langwierige Angelegenheit, sondern kann rasch entschieden sein. Nicht umsonst handelt es sich dabei um ein gerichtliches „Eilverfahren“. Da allerdings die Verwaltungsgerichte schon in diesem Eilverfahren die Kapazitätsberechnung der Universitäten genau nachprüfen, kann eine Entscheidung nicht im Laufe weniger Tage erfolgen. Darüber hinaus unterscheidet sich die Arbeitsgeschwindigkeit der Verwaltungsgerichte deutlich von Ort zu Ort. In den meisten Fällen ergeht eine Entscheidung allerdings relativ zeitnah nach Beginn des Semesters. Mit einer längeren Zeitspanne ist lediglich dann zu rechnen, wenn eine ablehnende Entscheidung eines Verwaltungsgerichts durch eine „Beschwerde“ angegriffen werden soll. Selbstverständlich müssen wir eine erstinstanzliche Entscheidung nicht einfach so hinnehmen, sondern können gegebenenfalls eine Überprüfung durch das zuständige Oberverwaltungsgericht durchführen lassen. Ob dies angemessen ist, müssen wir im Einzelfall entscheiden. Jedenfalls führt ein solches Vorgehen dann zu einer Verzögerung der Entscheidung.

Bewerbung in das höhere Fachsemester

Eine Studienplatzklage in das höhere Fachsemester kommt in Humanmedizin insbesondere dann in Betracht, wenn Sie bereits das Studium im Ausland angefangen haben und z.B. für den klinischen Abschnitt nach Deutschland zurückkehren wollen. Außerdem kommt eine solche Klage in Betracht, wenn Sie bereits in Deutschland anrechenbare Leistungen in Humanmedizin erworben haben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie in einer ersten Studienplatzklage lediglich ein Teilstudienplatz erhalten haben. In dieser Situation werden wir Ihnen helfen, Sie in ein höheres Fachsemester bzw. in den klinischen Teil der Ausbildung „einzuklagen“. Die Chancen einer Klage in das höhere Fachsemester sind grundsätzlich etwas größer, als diejenigen einer Klage in das erste Fachsemester.

Eine Besonderheit der Bewerbung in das höhere Fachsemester stellt es dar, dass hier nicht die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zuständig ist. Vielmehr ist die Bewerbung direkt an die jeweilige Hochschule zu richten. Die genauen Erfolgsaussichten sowie die Auswahl der Universitäten hängen hier allerdings von zahlreichen Faktoren ab, die pauschal kaum beurteilt werden können. So kommt es zunächst darauf an, in welchem Umfang Ihnen Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden. Hiervon hängt es dann ab, in welches höhere Fachsemester eine Studienplatzklage möglich ist. So ist es durchaus möglich, dass eine Klage in das zweite Fachsemester im Einzelfall aussichtsreicher als eine solche in das dritte Fachsemester ist. Von Bedeutung ist natürlich auch, ob Sie besondere Ortswünsche haben oder jedenfalls nicht im gesamten Bundesgebiet klagen wollen. Außerdem ist von großer Bedeutung, wo Sie sich beworben haben.

Warum eine Beratung zur Bewerbung schon vor der Studienplatzklage Sinn macht

Dies hängt vor allem mit der Komplexität der Auswahlverfahren zusammen. Es werden lediglich 20% an die Abiturbesten und weitere 20% nach Wartezeit vergeben. Da jede Universität ihr Auswahlverfahren selbst bestimmen kann können Punkte wie Testverfahren oder Ortspräferenzen eine wichtige Rolle spielen, vor allem in den stark umworbenen Studiengängen wie Medizin oder Zahnmedizin. Durch eine Beratung können Sie sicherstellen schon im vorraus auf die richtigen Universitäten zu setzen.
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