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Hansen & Münch Rechtsanwälte

Kanzlei für Bildungsrecht

Studienplatzklage Medizin und Zahnmedizin

Zweitstudienbewerber

Wir betreuen Sie auch als Zweitstudienbewerber in Humanmedizin. Das Verfahren läuft hier etwas anders ab, als bei den Bewerbungen ins erste Fachsemester des Erststudiums. Ein wesentlicher Unterschied sind die Kriterien, nach denen die Studienplätze vergeben werden. Maßgeblich ist hier eine so genannte „Messzahl“ die sich aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Für das Ergebnis der im Erststudium abgelegten Abschlussprüfung können max. 4 Punkte erreicht werden. Als Gründe für das Zweitstudium kommen mehrere Kategorien in Betracht, die nach ihrer Wertigkeit in eine Reihenfolge gesetzt werden. Hier können max. 11 Punkte erreicht werden. Dies sind zunächst „wissenschaftliche Gründe“. Abgestuft kommen dann „zwingende berufliche Gründe“, „besondere berufliche Gründe“ sowie „sonstige berufliche Gründe“ in Betracht. Ist keiner der Gründe einschlägig so wird lediglich ein Punkt vergeben.

Die Bewerberkonkurrenz um die Zweitstudienplätze ist ähnlich hart, wie die Konkurrenz bei den Erststudienbewerbern. Dies insbesondere deshalb, weil nur eine sehr geringe Anzahl der vorhandenen Studienplätze (3 % der Studienplätze je Studienort) an Zweitstudienbewerber vergeben werden. Es ist somit äußerst wichtig, schon bei der Bewerbung um ein Zweitstudienplatz sicherzustellen, eine möglichst hohe Messzahl zu erreichen. Zuletzt war für die Zweitstudien-Zulassung in Humanmedizin eine Messzahl von 11 Punkten (Sommersemester 2019) bzw. 10 Punkten (Wintersemester 2019/2020) erforderlich. Es ist somit schwierig, mit einer Zweitstudienbewerbung die äußerst strengen Kriterien bei der Erststudienbewerbung zu umgehen und sich hierbei ausschließlich auf die Abschlussnote des Erststudiums zu verlassen.

Wir helfen Ihnen dabei, ihre Bewerbung so zu gestalten, dass die Gründe für das Zweitstudium zur Vergabe einer möglichst hohen Punktzahl führen. Dabei ist es sehr wichtig drauf zu achten, die Ausschlussfristen für die Nachreichung von Unterlagen einzuhalten. Bereits mit der Bewerbung müssen grundsätzlich die Gründe und sämtliche Unterlagen übersandt werden. Wer diese Termine nicht einhält, kann auch im Klageverfahren keine weiteren Unterlagen nachreichen. Inhaltlich stellt insbesondere die Kategorie der „wissenschaftlichen Gründe“ eine besondere argumentative Herausforderung dar. So muss die beabsichtigte wissenschaftliche Tätigkeit institutionell an Hochschulen oder vergleichbare Forschungseinrichtung angebunden sein. Außerdem muss eine wissenschaftliche Tätigkeit bereits vorliegen. Ob und wie Sie diesen Grund argumentativ geltend machen können, werden wir mit Ihnen besprechen und Sie auf Wunsch, bei der Formulierung der Gründe unterstützen.

Sonderanträge

In bestimmten Situationen kann das Stellen von Sonderanträgen die Zulassungschancen erhöhen. Insbesondere spielt hierbei der sog. Härtefallantrag eine nicht unerhebliche Rolle. Die Anerkennung eines Härtefalls führt in alle Regel zu einer sofortigen Zulassung im Wunschstudiengang, und zwar unabhängig von den übrigen Auswahlkriterien. Um einen Missbrauch vorzubeugen, unterliegen die Kriterien für die Anerkennung einer außergewöhnliche Härte sehr strengen Maßstäben. Wir kennen uns mit der Darlegung der Härtefallgründe aus und unterstützen Sie hierbei. Da der Härtefallantrag zeitgleich mit der regulären Bewerbung zu stellen ist, empfehlen wir rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten. Steigern Sie Ihre Zulassungschancen, indem Sie sich neben der regulären Hauptquote auch über die Härtefallquote bewerben. Die jeweiligen Bewerbungen schließen sich nicht aus; vielmehr ergänzen sich diese sinnvoll.


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Schneller Termin

Wir wissen, dass manche Fragen, z.B. wenn man durch eine existenzielle Prüfung gefallen ist, auf der Seele lasten und man schnelle Hilfe benötigt. Wir stehen Ihnen schnell zur Verfügung!

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Kompetente Beratung

Durch eine konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung gewährleisten wir eine kompetente und professionelle Bearbeitung Ihrer Fragen und Fälle.

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Fachanwälte

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